Im Rahmen einer Badekur und bei sonstigen Verordnungen (Rezept) "Übungsbehandlung"
bzw. "Krankengymnastik im Bewegungsbad"
erhalten Sie einschließlich der 20-minütigen Therapieanwendung 2,5 Stunden Badezeit.
Aufzahlung für Verlängerung der Badezeit ist möglich.